Risikomanagement in turbulenten Zeiten

Der Ernstfall tritt schneller ein als man denkt

Die aktuelle Corona-Pandemie macht deutlich, was jeden Gastronomiebetrieb treffen kann und derzeit trifft. Eine unvorhersehbare Krise. Nicht nur im Alltag lauern mikrobiologische Gefahren, auch der Ausfall der Kühlung oder ein Brand können den gastronomischen Betrieb schnell in den Ausnahmezustand versetzen. Dabei muss ein Brand nicht unbedingt den gastronomischen Bereich betreffen, schon eine massive Rauchentwicklung oder Schäden durch Löscharbeiten können die Strukturen nachhaltig beeinflussen oder zerstören.
Der “SUPERGAU“ für jeden Verantwortlichen!
Hier stellt sich der Betroffenen die Frage: „Hätte mir ein gut strukturiertes Risikomanagement geholfen, den Ernstfall besser zu bewältigen oder gar zu vermeiden?“. Die Ausrede, dass es meist „die Anderen“ trifft, mag richtig sein, aber kein Trost, wenn man selbst „der Andere“ ist.
Risikomanagement – Warum?
Es besteht aus haftungsrechtlicher Sicht die Verpflichtung eines jeden Unternehmens, ein FrühWarn-System aufzubauen, um hierdurch Risiken rechtzeitig erkennen und beheben zu können. Dies betrifft nicht nur Aktiengesellschaften in Deutschland (KonTraG- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), sondern auch alle anderen Gesellschaftsformen. Dies hört sich erst einmal trocken und nicht allzu interessant an, jedoch wird durch ein Risikomanagement der Blick auf Gefahren und Risiken im Unternehmen geschärft und das Ganze spannend.
Risikomanagement – Was bedeutet das?
Unter dem Begriff Risikomanagement (RM) wird die systematische Erfassung und die darauf aufbauende Bewertung von Risiken jeglicher Art verstanden, die durch fest definierte Reaktionen minimiert werden. In der Prävention ist es wichtig, Risikofaktoren im Vorfeld zu vermeiden, oder sie im Falle des Eintrittes, auf den jeweiligen Fall vorbereitet zu sein.

Unverzichtbare Rezept Risikomanagement

Risikomanagement zielt ab auf Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG). Ziel ist es, Schieflagen von Unternehmen künftig rechtzeitig für das Management, die Geschäftsführung und die Aufsichtsorgane sichtbar zu machen. Nur so ist es möglich steuernd eingreifen zu können. KonTraG soll die notwendigen Voraussetzungen für eine effizientere Überwachung von Vorstand und Geschäftsleitung durch den Abschlussprüfer schaffen. Daher werden jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet ein Risikomanagementsystem einzuführen, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch weitgehend offen ist.

Rechtlicher Hintergrund
Es dient dazu, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh zu erkennen, um bei Bedarf rechtzeitig einzugreifen. Die S&F unterstützt sie dabei, ein effizientes Risikomanagementsystem zu entwickeln, so dass bestehende und künftige Risiken für ihre Institution transparent, kontrollierbar und kalkulierbar werden.

Ulrich Fladung berät Sie gern