
Der Mitarbeitermangel macht auch vor der Buchhaltung nicht halt. Die Rechnungsprüfung wird damit vielerorts zum Problem. Zusätzlich stehen Investitionen an, da seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland die elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend geworden ist. Mit der neuen Zentralfaktura der S&F-Gruppe können gastronomische Betriebe im Tagesgeschäft massiv entlastet sowie die Fixkosten für Personal und Technik minimiert werden.
Was bedeutet die S&F-Zentralfaktura im Detail?
Im Kern übernimmt die S&F für den Kunden die Rechnungsprüfung und (optional) Zahlungsabwicklung für alle Lieferanten, die über S&F abgebildet werden. Sofern gewünscht erhält der Kunde nur noch eine Rechnung im Monat seitens S&F.
Im Ergebnis muss sich der Kunde nicht mehr selbst um die Rechnungsprüfung kümmern und auf Wunsch erhält dieser auch nur noch eine finale Rechnung pro Monat über S&F. Doch nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Küche wird in der Praxis massiv entlastet: S&F übernimmt zusätzlich die Wareneingangsbuchung aller Lieferungen in das S&F-Einkaufs- und Warenwirtschaftssystem. Der Kunde markiert nur noch abweichende Lieferungen auf dem Lieferschein und stellt diese der S&F z.B. per Scan zur Verfügung.
Der Rechnungsabgleich mit den gebuchten Wareneingängen im S&F-System erfolgt jederzeit nachvollziehbar und vollständig digital. Die Rechnung seitens S&F an den Kunden kann direkt z.B. an DATEV übertragen werden.
Der Kunde vermeidet nicht nur höhere Rechnungen aufgrund von Fehllieferungen, sondern spart zusätzlich deutliche Strukturkosten (Technik, Personal) sowie Prozesskosten ein – und hebt damit neue Potenziale im Einkauf!
Ein Artikel aus der aktuellen Ausgabe des S&F-Magazins (02/25) von Oliver Schrock.
Sie möchten mehr erfahren? Unser Prokurist Oliver Schrock freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.
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